Frei nach dem Motto „Seid ihr noch Freunde oder habt ihr schon geerbt?“ kommt es zwischen Miterben häufig zu Streit. Keiner möchte durch forderndes Verhalten dominanter Miterben benachteiligt werden, aber auch nicht durch die Untätigkeit anderer Miterben überlang an Personen gebunden bleiben, die man sich nicht ausgesucht hat und die die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verzögern oder gar blockieren. Tatsache ist, erben Mehrere, wird es komplizierter.

 

Entstehung der Erbengemeinschaft und was es bedeutet

  • Mehrere Erben eines Erblassers bilden kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Unabhängig davon, ob sie durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zu Erben berufen wurden.
  • Als Erbengemeinschaft können nur alle Erben gemeinsam über Nachlassgegenstände verfügen.
  • Entscheidungen über die Verwaltung des Nachlasses bedürfen in der Regel der Zustimmung der Miterben.
  • Trotzdem hat die Erbengemeinschaft auch die Pflicht, den Nachlass gemeinsam zu verwalten, Vermächtnisse zu erfüllen und Pflichtteile auszuzahlen, also Einigkeit in einer Vielzahl von Fällen zu erzielen.
  • Hat der Erblasser die Auflösung der Erbengemeinschaft nicht für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen, dann kann jeder Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Auch wenn dies vielleicht gerade weder wirtschaftlich noch persönlich für die anderen Miterben sinnvoll ist.

 

Das kommt auf Sie zu

Als Erbe, auch als Miterbe, müssen Sie sich zunächst darüber klar werden, ob Sie das Erbe überhaupt antreten wollen.

Haben Sie das Erbe angenommen und sind damit Teil der Erbengemeinschaft geworden, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie diese durch eine Auseinandersetzung für alle Miterben beenden wollen oder ob die Erbengemeinschaft zumindest für eine bestimmte Zeit weiter bestehen soll.

In der Zwischenzeit muss die Erbengemeinschaft den Nachlass in Besitz nehmen und ihn verwalten: Verträge kündigen oder weiterführen, Kontakt mit Banken und Versicherungen aufnehmen, Rechnungen bezahlen, um nur ein paar Aufgaben zu nennen.

In jedem Fall müssen Sie zeitnah zum Erbfall Ihre Möglichkeiten kennen, Ihre Vorstellungen benennen und mit den anderen Miterben darüber eine Einigung erzielen oder versuchen, sich gegen diese durchzusetzen.

Wie geht es weiter?

Wir helfen Ihnen gerne. Mit unserer langjährigen Erfahrung sowie erb- und steuerrechtlichen Kompetenz unterstützen wir Sie bei der

  • Feststellung und Sicherung des Nachlasses
  • Vertretung gegenüber den Miterben
  • Herbeiführung einvernehmlicher Lösungen, notfalls im Rahmen einer Mediation
  • Beantragung von Erbscheinen, Berichtigung von Grundbüchern
  • dauerhaften Verwaltung und Strukturierung des Nachlasses
  • Übertragung und dem Verkauf auch einzelner Nachlassgegenstände
  • Erbauseinandersetzung
  • Klärung internationaler Erbrechtsfragen
  • Abwicklung grenzüberschreitender Nachlässe
  • Erstellung der Steuererklärungen für die Erbengemeinschaft sowie den einzelnen Miterben

Ein guter Rat hilft

Wir glauben nicht, dass Jeder alles kann. Deshalb haben wir uns konsequent auf die Gebiete des Erbrechts und des Steuerrechts sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert.

Individuell und persönlich. Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Ihre Miterben die längste Zeit Ihre Freunde gewesen sind.

Vereinbaren Sie hier einen Termin

Wir möchten Sie kennenlernen, um Ihre persönliche Situation, Ihre Bedürfnisse und Ihre Erwartungen zu verstehen und mit Ihnen im Gespräch eine individuelle Vorgehensweise zu erarbeiten. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.