Personen und wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Vorgänge werden im deutschen Steuerrecht sehr unterschiedlich behandelt. Es bedarf daher einer genauen Analyse, welche Steuerarten in Betracht kommen und wie diese zu optimieren sind. Da die steuerlichen Belastungen an zivilrechtliche Vorgänge anknüpfen, sind auch diese in das Blickfeld zu nehmen. Gerne beraten wir Sie hierbei mit unserem ganzheitlichen Ansatz und unterstützen Sie auf dem Weg Ihrer Steueroptimierung.

 

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Vor allem bei der Übertragung von Vermögen durch Erbfall und Schenkung lassen sich Steuern sparen. Hierzu setzen wir auf drei Ebenen an:

1. Bewertung des Vermögens

2. Ausnutzung der Verschonungsregelungen aus Gemeinwohlgründen

3. Optimierung der Steuerklassen, der persönlichen Freibeträge sowie der jeweiligen Steuersätze.

 

Steuerklassen und Freibeträge

SteuerklasseErwerberPers. Freibetrag
IEhegatte /Lebenspartner500.000 €
IKind / Stiefkind, Enkel (falls Eltern verstorben sind)400.000 €
IEnkel (falls Eltern noch leben)200.000 €
IEltern und Großeltern100.000 €
IIGeschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte, Eltern und Großeltern im Falle einer Schenkung20.000 €
IIISonstige20.000 €

 

Auswahl an Verschonungsmöglichkeiten

VermögensgegenständeVerschonungsmöglichkeit
HausratSteuerbefreiung bis 41.000 €
PKWSteuerbefreiung bis 12.000 €
FamilienheimSteuerbefreiung bis zu 100%

 

Nießbrauchsgestaltungen

Es entspricht dem Wunsch vieler Vermögensübergeber, Vermögen steueroptimiert zu übertragen und weiterhin auf die laufenden Einnahmen, wie z.B. Unternehmenserträge oder Mieteinnahmen, zugreifen zu können.

Hierzu bietet sich das Gestaltungsinstrument des Nießbrauchs an. Auf diese Weise wird die rechtliche Herrschaft über eine Sache „aufgespalten“. Der Vermögensübergeber kann die Vermögenssubstanz übertragen und die wirtschaftlichen Vorteile bei sich behalten oder einem Anderen zuwenden. Der Erwerber wird dann Eigentümer der Substanz, während die wirtschaftlichen Vorteile (z.B. Gewinnausschüttungen, Dividenden, Mieteinnahmen) dem Vermögensübergeber oder einem Anderen gebühren. Obwohl der Schenker sein Vermögen übergibt, bleibt er der Nutznießer und kann weiter über den Vermögensgegenstand „regieren“. Da die Vermögenssubstanz übergeben wird, werden die persönlichen steuerlichen Freibeträge ausgenutzt.

Daneben ergeben sich weitere steuerliche Vorteile: Beispielsweise erzielt bei einem vermieteten Grundstück weiterhin der Schenker Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, obwohl der Beschenkte als Eigentümer im Grundbuch steht. Zusätzlich kann der Schenker weiterhin alle von ihm getragenen Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Gebäude-Abschreibung, bei sich steuermindernd geltend machen.

Wie geht es weiter?

Wir helfen Ihnen gerne. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie nachhaltig bei der

  • steuerlichen Optimierung Ihres Vermögens
  • Bewertung Ihres Vermögens
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Vertretung gegenüber Finanzämtern und Gerichten in sämtlichen Phasen der Besteuerung

Lassen sie sich von uns beraten, um die Zukunft Ihres Vermögens und Ihrer Familie zu sichern.

Ein guter Rat hilft

Wir glauben nicht, dass Jeder alles kann. Deshalb haben wir uns konsequent auf die Gebiete des Erbrechts und des Steuerrechts sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert.

Wir möchten Sie kennenlernen, um Ihre persönliche Situation, Ihre Bedürfnisse und Ihre Erwartungen zu verstehen und mit Ihnen im Gespräch eine individuelle Vorgehensweise zu erarbeiten. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.

Vereinbaren Sie hier einen Termin