Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht
Christine Gerlach berät Privatpersonen und Unternehmerfamilien rund um das Thema Erbrecht. Dies umfasst sowohl die Nachfolgeplanung sowie die Testamentsgestaltung, dies insbesondere unter Berücksichtigung von steuer- und pflichtteilsrechtlichen Aspekten.
Eine Kernkompetenz liegt in der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der Durchführung von Testamentsvollstreckungen. Im Rahmen des Pflichtteilsrechts betreut Christine Gerlach unsere Mandanten sowohl bei der Geltendmachung als auch der Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertritt sie unsere Mandanten auch vor Gericht. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung und Durchführung von Erwachsenenadoptionen
Ausbildung und bisherige Tätigkeit
- Leiterin des Referats Erbrecht in einer Münchner Kanzlei
- Referendariat am Landgericht Augsburg
- Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg