Entwicklung von nachhaltigen Lösungen zum kontrollierten und steueroptimierten Vermögenserhalt.
Der Familienpool bietet eine nachhaltige Lösung zum kontrollierten und steueroptimierten Erhalt Ihres Vermögens. In Deutschland werden Familienpools bzw. Familiengesellschaften regelmäßig in Form einer Personengesellschaft gegründet. Mit der Gründung einer Familiengesellschaft bündeln Sie Ihr Vermögen in einer Gesellschaft. Das Familienvermögen wird als Ganzes erhalten. Ihre Nachfolger sind als Gesellschafter quotal am Vermögen beteiligt. Vermögensgegenstände werden nicht auf einzelne Familienangehörige übertragen. Die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens können Sie per Gesellschaftsvertrag bestimmen. Dies beugt einer Zersplitterung Ihres Vermögens vor, bei gleichzeitiger Teilhabe Ihrer Nachfolger. Sie persönlich entscheiden und kontrollieren, wie und in welcher Höhe die jeweiligen Familienmitglieder partizipieren.
Familienpool
Unsere Leistungen
- Gründung des Familienpools
- Anpassung eines bestehenden Familienpools
- Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten
- Mediation/Streitschlichtung
- Überprüfung & Anpassung von Gesellschaftsverträgen
- Vertretung innerhalb der Gesellschafterversammlung
- Beratung beim Kauf & Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
- Steuerrechtliche Beratung
Anwälte für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
Unsere Mandanten erwarten erstklassige Beratung zu Ihren Fragen bei der Gründung und/oder Anpassung eines Familienpools. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht helfen Ihnen gerne weiter. Um Ihre persönliche Situation und Ihre Bedürfnisse zu verstehen, möchten wir Sie kennenlernen, um mit Ihnen im Gespräch eine individuelle Lösung zu entwickeln. Vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in München.