Ganzheitliche und rechtssichere Nachfolgekonzepte für die steueroptimierte Vermögensweitergabe
Unser Beratungsschwerpunkt im Steuerrecht & Erbschaftsteuerrecht liegt dabei in der steueroptimierten Weitergabe des Vermögens zu Lebzeiten ebenso wie von Todeswegen. Hierzu zählt insbesondere die Erstellung ganzheitlicher und rechtssicherer Nachfolgekonzepte unter Berücksichtigung sämtlicher ertrag- sowie erbschaft- und schenkungsteuerlichen Aspekte, einschließlich der Bewertung des Vermögens. So kann in den meisten Fällen erhebliches Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden.
Steuerrecht
Unsere Leistungen
- Nationale und internationale Steuergestaltung
- Steuerliche Optimierung Ihres Vermögens
- Erstellung steueroptimierter Übergabekonzepte
- Vertretung gegenüber Finanzämtern und Gerichten in sämtlichen Phasen der Besteuerung
- Immobilien- und Unternehmensbewertungen
- Erstellung von Steuererklärungen (Erbschaft- und Schenkungssteuer/Einkommensteuer)
- Begleitung von Selbstanzeigen
- Ergänzende Beratung / Erstellung von Zweitmeinungen
- Besteuerung von Kunst
Steueroptimierte Weitergabe: Steuerklassen und Freibeträge
Ist zu erwarten, dass Freibeträge deutlich überschritten werden, sollte frühzeitig eine strategisch steueroptimierte Testamentsgestaltung erfolgen und gegebenenfalls ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten steuergünstig übertragen werden. So kann die zu erwartende Steuerlast so gering wie möglich gehalten werden.
Erwerber | Steuerklasse | Pers. Freibetrag |
Ehepartner/Lebenspartner | 1 | 500.000 Euro |
Kind/Stiefkind, Enkel (falls Eltern verstorben sind) | 1 | 400.000 Euro |
Enkel (falls Eltern noch leben) | 1 | 200.000 Euro |
Eltern und Großeltern | 1 | 100.000 Euro |
Eltern und Großeltern bei Erwerb durch Schenkung | 2 | 20.000 Euro |
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner bei Erwerb durch Schenkung | 2 | 20.000 Euro |
Alle übrigen Erben | 3 | 20.000 Euro |
Erbschaftsteuer: Auswahl an Verschonungsmöglichkeiten
Vermögensgegenstände | Verschonungsmöglichkeit |
Hausrat | Steuerbefreiung bis 41.000 Euro |
PKW | Steuerbefreiung bis 12.000 Euro |
Familienheim | Steuerbefreiung bis zu 100 % |
Anwälte für Steuerrecht, Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
Unsere Mandanten erwarten erstklassige Beratung im Steuerrecht. Als Rechtsanwälte für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht werden wir höchsten Ansprüchen gerecht. Um Ihre persönliche Situation und Ihre Bedürfnisse zu verstehen, möchten wir Sie kennenlernen, um mit Ihnen im Gespräch eine individuelle Lösung zu entwickeln. Vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in München.