Immobilien­übertragung

Steueroptimierte Vertragsgestaltung zur Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Bei der Übertragung von Immobilien und Immobilienunternehmen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge sind eine Vielzahl verschiedener zivil- und steuerrechtlicher Aspekte zu berücksichtigen. In zivilrechtlicher Hinsicht müssen regelmäßig laufende Verträge mit Mietern, Hausverwaltern und Dienstleistern geprüft und organisiert werden. In steuerrechtlicher Hinsicht muss der Wert der Immobilie bzw. des Immobilienunternehmens real eingeschätzt werden. Die Bewertung der Immobilie ist insbesondere die Grundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In Ertragsteuerlicher Hinsicht muss insbesondere sichergestellt werden, dass kein Abschreibungspotential verloren geht. Auch im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer stellen sich zunehmend Fragen, die nur mit entsprechendem Spezialwissen beantwortet werden können.

Immobilienrecht: Gestaltung von Nießbrauchsvorbehalten und Wohnrechte

Bei der Immobilienübertragung im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge kann sich der Vermögensübergeber Gegenleistungen, wie beispielsweise Wohnrechte und Nießbrauchsrechte zurückbehalten. So ist es dem Vermögensübergeber beispielsweise möglich, weiterhin die Immobilie zu bewohnen oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung zu erzielen.

⇒ Wir gestalten Wohn- und Nießbrauchsrechte ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Immobilienveräusserung

Immobilienrecht: Beratung und Vertretung bei Erwerb und Veräusserung non Immobilien.

Der Kauf und Verkauf von Immobilien gestaltet sich in rechtlicher Hinsicht oft schwieriger als gedacht. Oftmals sind viele rechtliche Besonderheiten gleichzeitig zu beachten. Von der strategischen und steueroptimierten Verkaufsplanung, über den Entwurf oder Überarbeitung von Kaufverträgen bis hin zur Abgabe von Steuererklärungen. Als spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater helfen wir Ihnen dabei den Überblick zu wahren.

⇒ Wir können auf unsere langjährige Erfahrung im Immobilienrecht zurückgreifen und bieten kompetente Unterstützung beim Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien.

Immobilienrecht: Beratung und Vertretung bei Teilungs­versteigerung und Zwangs­versteigerung

Teilungs- und Zwangs­versteigerungen sind meist nervenaufreibend und belastend. In der Regel sind sie ein Resultat von Streitigkeiten im Rahmen von Scheidungen oder Erbengemeinschaften. Zwar könnte dies durch klare Regelungen im Vorfeld verhindert werden, jedoch wird von dieser Möglichkeit zu selten Gebrauch gemacht. Ein Rechtsbeistand ist im Falle einer Versteigerung von großem Nutzen und kann Klarheit über Rechte und Pflichten der Streitparteien schaffen.

⇒ Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Phasen der Versteigerung.

Kunst- und Sachwerte erbschaftssteuerfrei übertragen.

Steueroptimierte Übertragungsmodelle für einzelne Kunstgegenstände oder vollständige Sammlungen

Die Übertragung von einzelnen Kunstgegenständen oder vollständigen Sammlungen auf die nächste Generation kann unter gewissen Voraussetzungen erbschaftssteuerfrei und schenkungsteuerfrei erfolgen. Wir entwickeln für unsere Mandanten steueroptimierte Übertragungsmodelle entsprechend ihres individuellen Bedarfs und ihren Vorstellungen. In enger Zusammenarbeit mit renommierten Sachverständigen und Auktionshäusern bewerten wir vollständige Sammlungen, Oldtimer, Sachgegenstände und einzelne Kunstgegenstände.

Übertragungsmodelle für Kunst- und Sachwerte

Unsere Leistungen

Je nach Zielsetzung stellen wir dabei den Erhalt der Sammlung als Ganzes, die steueroptimierte Übertragung an die Erben, die Verteilung innerhalb der Erbengemeinschaft oder den Verkauf in den Vordergrund.

  • Bewertung von Kunst in Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Auktionshäusern
  • Gestaltung steueroptimierter Übertragungsmodelle
  • Überführung von Kunstgegenständen in das Betriebsvermögen
  • Gestaltung und Begleitung bei der Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlung statt
  • Übernahme von Beirats oder Vorstandspositionen
  • Verteilung von Kunstgegenständen innerhalb von Erbengemeinschaften

Wir sind für Sie da

Unsere Mandanten erwarten erstklassigen rechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rat in allen Fragen bezüglich Ihres Immobilienvermögens. Als Rechtsanwälte für ErbrechtSteuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht werden wir höchsten Ansprüchen gerecht. Um Ihre persönliche Situation und Ihre Bedürfnisse zu verstehen, möchten wir Sie kennenlernen, um mit Ihnen im Gespräch eine individuelle Lösung zu entwickeln. Vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in München.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Markus Schuhmann

Dr. Markus Schuhmann Partner

Rechtsanwalt, Geschäftsführer

  • Fachanwalt für Erbrecht,
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Fachanwalt Steuerrecht
Vereinbaren Sie hier einen Termin

Team:

Dr. Markus Schuhmann

Dr. Markus Schuhmann Partner

Rechtsanwalt, Geschäftsführer

  • Fachanwalt für Erbrecht,
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Fachanwalt Steuerrecht
Franziska Schredl

Franziska Schredl Senior Associate

Rechtsanwältin

  • Erbrecht
  • Zivilrecht
  • Nachlassabwicklung
Susanne Petrikowski

Susanne Wendorf Senior Associate

Rechtsanwältin

  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Nachlassabwicklung
Sandra Wenninger, Anwältin bei Schuhmann Rechtswanwaelte

Sandra Wenninger Senior Associate

Rechtsanwältin

  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Nachlassabwicklung